Der Ortsverband (OV) ist die örtliche Gliederung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Er umfasst den Standort mit Unterkunft und Ausstattung sowie das ehrenamtliche Personal. Deutschlandweit gibt es 668 Ortsverbände, die in 66 Regionalbereiche untergliedert sind.

Pro Ortsverband gibt es einen Ortsbeauftragten, der den Ortsverband leitet, repräsentiert und die rechtliche Verantwortung für den Ortsverband trägt. Dem Ortsbeauftragten unterstehen direkt der stellvertretende Ortsbeauftragte, der Zugführer und die beiden Fachberater.

 

Die Finanzierung der THW-Ortsverbände ruht auf drei Säulen:

  1. Grundfinanzierung aus dem Bundeshaushalt. Diese umfasst die in der Stärke- und Ausstattungsnachweisung vorgesehenen Positionen.
  2. Zusatzfinanzierung durch THW-Helfervereinigungen und die Stiftung Technisches Hilfswerk für Ausstattung, die in der Stärke- und Ausstattungsnachweisung nicht vorgesehen ist.
  3. Zusatzfinanzierung für Ausstattung auf der Basis von Vereinbarungen über die örtliche Gefahrenabwehr (ÖGA) mit Kommunen, Kreisen oder dem jeweiligen Bundesland (z. B. für Stromerzeugung/Beleuchtung, Ölabwehr oder Höhenrettung).

 

Die Anteile der drei Säulen sind von Ortsverband zu Ortsverband unterschiedlich.