Alarmierunsgwege | Führung | Kostenabrechnung | fachliche Abgrenzung |
Alarmierunsgwege | Führung |
Kostenabrechnung | fachliche Abgrenzung |
Das THW verfügt über einen „technischen Baukasten“, der für eine Reihe von Schadenslagen die passenden Spezialeinheiten mit fachkundigen Einsatzkräften aus dem gesamten, bundesweiten Einsatzpotenzial bereithält. Wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden.
Alarmierungsweg bei höchster EILE
Ist Eile geboten, so erfolgt die Alarmierung durch die zustänidge Einsatzleitung des Bedarfsträgers über die ILS Ansbach mit der Alarmierungsschleife 2 7 9 0 4. (im Zuständigkeitsbereich Feuchtwangen)In diesem Fall setzt sich der THW-Fachberater automatisch mit der zuständigen Einsatzleitung in Verbindung und bespricht das weitere Vorgehen bzw. die THW-interne Nachalarmierung von Spezialkräften.
Neben den ABek-Alarmstichwörtern gibt es im Landkreis Ansbach weitere Alarmstichwörter zu denen der THW-Fachberater bereits fest in der AAO als Einsatzmittel hinterlegt ist. Eine separate Alarmierung über die ILS Ansbach ist in diesen Fällen nicht mehr nötig.
B4 | im Gebäude ausgedehnt / hoch bos 6. OG |
B4 | Tiefgarage |
B4 | Hochhaus |
B4 | Kirche |
B4 | Hotel |
B4 | Sägewerk / Schreinerei |
B4 | Silo |
B4 | große Höhe - Turm |
B4 | große Höhe - Windrad |
B4 | Industriegebäude |
Alarmierungsweg bei höchster EILE
Ist Eile geboten, so erfolgt die Alarmierung durch die zustänidge Einsatzleitung des Bedarfsträgers über die ILS Ansbach mit der Alarmierungsschleife 2 7 9 0 4. (im Zuständigkeitsbereich Feuchtwangen)
In diesem Fall setzt sich der THW-Fachberater automatisch mit der zuständigen Einsatzleitung in Verbindung und bespricht das weitere Vorgehen bzw. die THW-interne Nachalarmierung von Spezialkräften.
Neben den ABek-Alarmstichwörtern gibt es im Landkreis Ansbach weitere Alarmstichwörter zu denen der THW-Fachberater bereits fest in der AAO als Einsatzmittel hinterlegt ist. Eine separate Alarmierung über die ILS Ansbach ist in diesen Fällen nicht mehr nötig.
B4 | im Gebäude ausgedehnt / hoch bis 6. OG | B4 |
Tiefgarage | B4 | Hochhaus |
B4 | Kirche | B4 | Hotel | B4 | Sägewerk / Schreinerei |
B4 | Silo | B4 | Industriegebäude | B4 | große Höhe - Turm / Windrad |
Alarmierungsweg nicht-zeitkritisch
Ist es nicht ganz so eilig, können Anforderer auch zunächst die einsatztaktischen Möglichkeiten mit den THW-Verantwortlichen besprechen. In diesem Fall steht der nächstgelege Ortsverband zur Verfügung. Als Behördenvertreter auf örtlicher Ebene werden Amtshilfeersuchen und Einsatzanforderungen an den Ortsbeauftragten gerichtet.
Im Falle einer Alarmierung wird NIE ohne Rücksprache des Fachberaters mit der verantwortlichen Einsatzleitung des Bedarfsträgers der gesamte Ortsverband bzw. technische Zug an die Einsatzstelle entsant.
Führung
Im Einsatzfall unterstellt sich das THW grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung des Bedarfträgers und erhält von diesem Aufträge. Die personelle Führung und materielle Koordination der THW-Einheiten obligt dabei aber weiterhin dem Zugführer als Fürhungskraft des technischen Zuges. (siehe auch Zugtrupp)
Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW).
Kostenabrechnung
Grundlage bildet die THW-Abrechnungsverordnung (THW-AbrV) in ihrer aktuell gültigen Fassung. In dieser ist unter anderem geregelt:
1. Fachberatereinsätze finden immer auf Basis eines Kostenverzichts statt!
2. Besteht für die zuständige Stelle (Anforderer) kein Kostenanspruch gegenüber einem Begünstigten (Privatperson, Firma, Versicherer), ist der Kostenanspruch nicht durchsetzbar, besteht ein besonderes öffentliches Interesse oder aus Gründen der Billigkeit, so wird das Technische Hilfswerk auf die Verrechnung der Auslagen verzichten.
3. Besteht für die zuständige Stelle (Anforderer) ein Kostenanspruch gegenüber einem Begünstigten (Privatperson, Firma, Versicherer), so wird das Technische Hilfswerk mit diesem direkt abrechnen.
Bedeutet: Für Anforderer der örtlichen Gefahrenabwehr (z.B. Feuerwehr) werden im Rahmen der Amtshilfe keine Auslagen verrechnet. Entweder rechnet das Technische Hilfswerk direkt mit dem Begünstigten (Punkt 3) ab oder verzichtet auf die Auslagen, sollte kein Kostenanspruch gegenüber einem Dritten bestehen (Punkt 2).
fachliche Abgrenzung
Feuerwehren und andere Organisationen verfügen über örtlich unterschiedliche Möglichkeiten. Manche große Berufsfeuerwehr etwa bewältigt mit ihren Mitteln „nebenbei“ Schadenslagen, die andere Wehren auch mit Unterstützung aus Nachbarorten vor Probleme stellen. Dementsprechend ist auch der Bedarf an Unterstützung durch das THW regional unterschiedlich. Das THW ist mit seinen Einheiten in der örtlichen Gefahrenabwehr auf diese Gegebenheiten eingestellt. Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss oder absehbar ist, dass die Arbeit mit technischen Mitteln längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Erfahrungsgemäß übertragen Gefahrenabwehrbehörden oder andere Stellen dem THW oft fachlich oder räumlich abgeschlossene Aufgaben, die es hinsichtlich Führung, Taktik, Technik und Logistik eigenständig löst. Dabei setzt das THW in kleineren wie in Großschadenslagen sein Potenzial angepasst an die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.